Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfung für Hundetrainer

ZUM ABSCHNITT SPRINGEN

Paragraph 11 Tierschutzgesetz

Seit dem 1. August 2014 benötigen Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, also gewerbsmäßig
in diesem Bereich tätig sind, eine behördliche Erlaubnis nach dem Paragraph 11 Tierschutzgesetz. Da diese Bezeichnung etwas lang und bürokratisch klingt, sprechen viele Menschen umgangssprachlich auch vom „11er“.

Zulassung zum Hundetrainer nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz

Im Paragraph 11 TierSchG sind eine ganze Reihe von Tätigkeiten mit Tieren beschrieben, so zum Beispiel das „Halten von Wirbeltieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung“, „das gewerbsmäßige Züchten von Wirbeltieren“ oder auch „die Ausbildung von Hunden durch Dritte oder die Anleitung zur Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter“.

Auf den letzten Punkt möchten wir im Folgenden genauer eingehen, nämlich die behördliche Erlaubnis für Hundetrainer nach §11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG.

Wie erhalte ich die behördliche Erlaubnis als Hundetrainer?

Du möchtest professioneller Hundetrainer werden? Dann benötigst du neben den entsprechenden fachlichen und sozialen Kompetenzen auch die Zulassung nach dem §11 des Tierschutzgesetzes. Doch wie erhält man überhaupt diese behördliche Erlaubnis? Ist dafür eine spezielle Prüfung notwendig? Für viele ist es heute immer noch nicht ausreichend transparent, wie und wann man nun eigentlich genau die Erlaubnis erhält, als Hundetrainer arbeiten zu dürfen.

 

Antrag beim Veterinäramt

Um die behördliche Erlaubnis als Hundetrainer nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz einzuholen, musst du einen schriftlichen Antrag bei deinem zuständigen Veterinäramt stellen. Für die Zuständigkeit des Veterinäramts ist dein Wohnort entscheidend. Sofern dein zuständiges Veterinäramt ein entsprechendes Formular auf der eigenen Webseite anbietet, solltest du dieses verwenden. Ansonsten findest du online weitere Vorlagen für den Antrag.

In diesem schriftlichen Antrag müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Qualifikationsnachweise wie eine fachliche Berufsausbildung oder anerkannte Sachkundekurse bei einem Institut
  • Nachweis über das Bestehen einer Prüfung
  • Nachweise über praktische Berufserfahrung in dem Bereich wie Praktikumsbescheinigungen einer Hundeschule
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Beschreibung deiner (geplanten) Tätigkeit mit Beginn, Ort, Inhalt, Umfang etc.
  • ggf. deinen Gewerbeschein
  • ggf. ein umfassender Lebenslauf

 

Das Veterinäramt wird dann begutachten und entscheiden, ob deine angegebene Sachkunde als Sachkundenachweis nach dem Paragraph 11 Tierschutzgesetz ausreicht. Außerdem wird deine Zuverlässigkeit überprüft, weshalb das polizeiliche Führungszeugnis angefordert wird.

Manche Ausbildungsinstitute bieten die Teilnahme an einer hauseigenen Abschlussprüfung an, die unter Umständen von dem jeweiligen Veterinäramt als Sachkundenachweis anerkannt wird. Möglicherweise wird aber auch ein anderer Nachweis durch die Behörde selbst oder ggf. unter Hinzuziehung eines Veterinärs/Tierarztes gefordert.

Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor der Prüfung bereits Kontakt zu dem zuständigen Veterinäramt aufzunehmen, um die dortigen Anforderungen an die Prüfung abzuklären. Die Tierärztekammern der Bundesländer können unter Umständen mit weiteren Informationen zur Zertifizierung von angehenden Hundetrainer/innen dienen.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag als Hundetrainer geprüft wurde?

Behörden müssen Anträge zur Erlaubnis als Hundetrainer gemäß §11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG innerhalb von vier Monaten bearbeiten. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden. Während des Prüfprozesses kann der Antragsteller eine vorläufige, befristete Erlaubnis beantragen und erhalten. Diese gilt bis zur endgültigen Bearbeitung und Erteilung der Erlaubnis.

 

Wenn eine gesonderte Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfung notwendig ist

Es kann nun der Fall eintreten, dass deine eingereichten Nachweise zu deiner Qualifikation dem zuständigen Amt nicht ausreichen, also nicht im Sinne des Paragraph 11 Tierschutzgesetz akzeptiert werden. In diesem Fall musst du dich einer Prüfung mit bestimmten Anforderungen unterziehen. Diese Prüfung nach dem Paragraph 11 Tierschutzgesetz umfasst in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung, wobei der zweite Teil meist aus einer Praxiseinheit und einem Fachgespräch zusammengesetzt ist.

Der Sachkundenachweis Paragraph 11 für Hundetrainer kann von Fachtierärzten, Biologen mit Spezialisierung im Bereich Tierschutz und Verhalten und praktizierenden Hundetrainern mit Zertifikat abgenommen werden.

 

Wo kann ich die Prüfung ablegen?

Eine als Qualifikationsnachweis anerkannte Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfung kannst du unter anderem bei der Kölner Hundeakademie, der Landestierärztekammer Schleswig-Holstein oder bei der Hundeakademie OWL ablegen. Sehr wahrscheinlich bietet dein zuständiges Veterinäramt jedoch auch eine Einrichtung in deinem näheren Umkreis an, in welcher du die Prüfung für den professionellen Sachkundenachweis Paragraph 11 für Hundetrainer I S. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz ablegen kannst.

Zudem bieten manche Ausbildungsinstitute die Teilnahme an einer hauseigenen Abschlussprüfung an, die unter Umständen von dem jeweiligen Veterinäramt als Sachkundenachweis anerkannt wird. Dies sollte vorab abgeklärt werden.

Wie lange dauert die Sachkundeprüfung für Hundetrainer?

Die Dauer der Sachkundeprüfung für Hundetrainer nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes variiert. Üblicherweise dauert sie mehrere Stunden. Es empfiehlt sich, die genauen Informationen zur Dauer und Struktur der Prüfung bei der zuständigen Prüfungsstelle oder dem entsprechenden Verband zu erfragen.

Die theoretische Prüfung wird in der Regel als Multiple-Choice-Test durchgeführt und dauert bis zu 180 Minuten. Eine Durchführung kann digital oder in Papierform möglich sein. Die praktische Prüfung setzt sich aus einer Trainingseinheit, wie die Anleitung eines Mensch-Hund- Teams oder die Anleitung einer Gruppenstunde, sowie einem darauf folgenden Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss zusammen. Die gesamte Dauer umfasst normalerweise bis zu 60 Minuten.

Erforderliche Sachkunde für die Erlaubnis für Hundetrainer nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f

Im Folgenden möchten wir dir einmal genauer vorstellen, welche fachlichen Kenntnisse in deinem Sachkundenachweis Paragraph 11 für die Zulassung als Hundetrainer enthalten sein sollten, bzw. bei Bedarf in einer gesonderten Sachkundeprüfung abgefragt werden.

Der Hundetrainer-Sachkundenachweis umfasst verschiedene Themenbereiche:

1. Fachliche Kenntnisse über die Biologie des Hundes

2. Fachliche Kenntnisse über Haltung, Fütterung & Hygiene

3. Fachliche Kenntnisse über Erkrankungen des Hundes, Prophylaxe & Versorgung

4. Fachliche Kenntnisse über tierschutzrechtliche Bestimmungen

5. Nachweis über Ausbildung, Training

6. Nachweis über Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter

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Unsere Tipps für deinen Weg zum Hundetrainer

Du bist gerade schon dabei, die Unterlagen für deinen Antrag für die Zulassung als Hundetrainer zusammenzustellen? Dann möchten wir dir abschließend noch ein paar Tipps mit auf den Weg geben, damit direkt alles klappt und es möglichst wenig Komplikationen gibt.

1. Nimm so früh wie möglich Kontakt zu deinem zuständigen Veterinäramt auf

Nimm am besten zunächst einmal Kontakt zu deinem Veterinäramt auf und frag nach, welche Unterlagen für deine Zulassung als Hundetrainer genau eingefordert werden.

2. Sammle alle nötigen Unterlagen zusammen

Jetzt wo du weißt, was alles benötigt wird, heißt es, im Detail sämtliche Qualifikationsnachweise zusammenzufügen und eine anschauliche Übersicht zu erstellen. Mach es deinem Sachbearbeiter einfach Lehrinhalte, Zeitangaben, Dozenten und Prüfungsdetails schnell einzusehen.

3. Bereite dich umfassend auf deine Sachkundeprüfung vor

Die Sachkundeprüfung nach dem Paragraph 11 Tierschutzgesetz ist mit Kosten verbunden. Bereite dich daher auch wenn du bereits fachkundig bist, umfassend vor, um keine Risiken einzugehen und teure Wiederholungsprüfungen zu vermeiden.

 

Was kostet die Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfung?

Die Kosten für eine Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfung für die Zulassung als Hundetrainer können je nach Prüfungsinstitution, Ort und Umfang der Prüfung variieren.

Bei der Tierärztekammer Scheswig Holstein liegen die Kosten für den professionellen Hundesachkundenachweis nach Paragraph 11 für die theoretische Prüfung derzeit (Stand 2024) bei 250 Euro, für die praktische Prüfung / das Fachgespräch inklusive abschließender Zertifizierung bei 600 Euro. Für eine Wiederholungsprüfung fallen ebenfalls 600 Euro an.

Der Hundesachkunde Lehrgang bei der Kölner Hundeakademie kostet derzeit insgesamt 590 Euro.

 

Wie kann ich mich auf die Hundetrainer Sachkunde Prüfung vorbereiten?

Da eine Sachkundeprüfung für die Zulassung zum Hundetrainer insgesamt mit erheblichen Kosten verbunden ist, solltest du dich unbedingt umfassend vorbereiten. Selbst, wenn du meinst, dass du durch deine lange Erfahrung mit Hunden bereits sachkundig bist. Wiederholungsprüfungen sind mit unnötigen hohen Kosten verbunden, die sich vermeiden lassen.

Insbesondere auf den theoretischen Teil kannst du dich sehr gut mit Büchern oder Online-Kursen vorbereiten. Hierfür findest du im Netz eine breite Auswahl.

Plakos bietet dir zum Beispiel kostengünstig einen interaktiven Online-Testtrainer an, mit welchem du dich umfassend auf alle Bereiche in der Sachkundeprüfung nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz für angehende Hundetrainer vorbereiten kannst.

Der Kurs ist enthält zahlreiche Multiple Choice Fragen, die an die echten Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen angelehnt sind. Somit kannst du direkt einen Eindruck von den verschiedenen Aufgabenformen erhalten und dich für die Prüfung fit machen.

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