Schutzhund Ausbildung: Das musst Du wissen

Schutzhundausbildung ist mehr als reines Schutzdienst-Training – sie ist ein ganzheitlicher Sport, der Gehorsam, Selbstbewusstsein und die Bindung zwischen Hund und Halter fördert. Diese Seite erklärt, wie der IGP-Gebrauchshundesport aufgebaut ist und welche Voraussetzungen gelten.

Kurleiter: Sophie & das Plakos Team

29. August 2026
Schutzhundausbildung: Disziplinen und Voraussetzungen

Der IGP- beziehungsweise FCI-Gebrauchshundesport gliedert sich in drei Teildisziplinen, die jeweils in den Stufen IGP 1 bis 3 geprüft werden: Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst. Für die Begleithundeprüfung gilt ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten, für die Gebrauchshundeprüfung Stufe 1 von 18 Monaten und für Stufe 3 von 20 Monaten. Wer einen Hund gewerblich zum Schutzhund ausbilden möchte, benötigt zudem die Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz. Typische Rassen im Schutzhundesport sind Deutscher und Belgischer Schäferhund, Dobermann, Rottweiler, Riesenschnauzer und Airedale Terrier, wobei die Teilnahme an sich nicht auf bestimmte Rassen beschränkt ist.

Inhhaltsverzeichnis

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1 / 10

Welche Art von Erreger verursacht Tollwut?

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Welche Bedeutung hat die abgebildete Kopfhaltung?

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Wie lange ist eine Hündin tragend?

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Ein großer, fremder Hund ohne Besitzer kommt auf deinen kleineren Hund zugelaufen. Was tust du?

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Wie lange ist eine Tollwutimpfbescheinigung in Deutschland gültig?

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Wie lernt ein Hund?

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Welche Bedeutung hat die abgebildete Körperhaltung?

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Welche Hunde können laut §3 Landeshundegesetz NRW zu “gefährlichen Hunden” werden?

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Welche Bedeutung hat die abgebildete Körperhaltung?

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Was sind die wichtigsten Futterbestandteile für Hunde?

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Seit 2023 ist sie festes Mitglied des Plakos-Teams, wo sie nicht nur Blogartikel verfasst, sondern auch die Kursinhalte für die Lernplattform entwickelt. Neben ihrer praktischen Erfahrung in der Hundehaltung bringt sie einen Sachkundenachweis im Bereich der Pferdehaltung mit.

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Video: Paragraph 11 Tierschutzgesetz Prüfungsfragen Hundetrainer im Überblick

Fährtenarbeit, Unterordnung, Schutzdienst – drei völlig unterschiedliche Disziplinen, ein gemeinsames Ziel. Dieses Video führt durch den Aufbau des IGP-Gebrauchshundesports und erklärt, ab welchem Alter ein Hund zur Begleithunde- oder Gebrauchshundeprüfung antreten darf und welche Erlaubnis gewerbliche Schutzhundeausbilder benötigen.

Hunde als sozial lebende Tiere haben ein angeborenes Bedürfnis, sowohl ihr Rudel als auch ihr Revier zu bewachen und zu verteidigen. Diesen Schutztrieb nutzt der Mensch seit Jahrtausenden, um sein Hab und Gut, sein Vieh und auch sein Leben von Hunden bewachen und schützen zu lassen. Eine gezielte Schutzhund Ausbildung: Das musst Du wissen erfordert ein hohes Maß an Kenntnis und Verantwortungsbewusstsein auf Seiten des Hundeführers und des Ausbilders.

 

Die Schutzhund Ausbildung

Zunächst muss unterschieden werden zwischen der sportlich motivierten Ausbildung von Schutzhunden und einer professionellen Diensthundeausbildung, wie sie bei Behörden wie Polizei, Zoll oder Bundeswehr durchgeführt wird:

Gebrauchshundesport – Schutzhund Ausbildung

Der Gebrauchshundesport, welcher sich aus der Diensthundeausbildung heraus entwickelt hat, gilt als eine der ältesten Hundesportarten. Die Ausbildungsmethoden und -ziele haben sich in den letzten Jahren allerdings deutlich verändert: Die positive Verstärkung des gewünschten Verhaltens steht im Vordergrund, der Hund lernt spielerisch und mit enger Bindung an seinen Hundeführer, ohne reale Verletzungsintention gegenüber Menschen.

Die Internationale Prüfungsordnung (IPO) des kynologischen Dachverbandes FCI weist für den Gebrauchshundesport drei unterschiedliche Teildisziplinen aus, welche jeweils in den Schwierigkeitsgraden FCI-IGP 1-3 trainiert und geprüft werden:

– Abteilung A: Fährtenarbeit
– Abteilung B: Unterordnung
– Abteilung C: Schutzdienst

In der Abteilung C, Schutzdienst, lernt der Hund, einen vermeintlichen Angreifer (den sogenannten Figuranten) aufzuspüren und zu stellen, indem er ihn verbellt. Einen Fluchtversuch des Figuranten muss der Hund verhindern, indem er – ausschließlich – in den Schutzärmel beißt. Ebenso wird ein simulierter Angriff auf den Hundeführer vom Hund abgewehrt. Dabei muss der Hund jederzeit vom Hundeführer abgerufen werden können und selbst unter hoher Anspannung exakt und sofort gehorchen.

Eine ebenfalls mittlerweile anerkannte Hundesport-Variante ist das Mondioring. Dabei werden die Disziplinen Unterordnung, Sprünge und Schutzdienst trainiert und geprüft, allerdings arbeitet der Hund dabei ausschließlich frei, also ohne Leine und Halsband mit seinem Hundeführer. Der Figurant trägt nicht nur einen Schutzärmel, sondern einen kompletten Schutzanzug, und der Hund beißt vornehmlich ins Bein und nicht in den Arm des vermeintlichen Angreifers. 

In den Hundesport-Varianten wird das Spiel- und Beuteverhalten des Hundes genutzt, um den Schutzärmel des Figuranten als Zielobjekt zu etablieren. Eine reale Gefährdung von Menschen außerhalb der Trainingssituation durch den Hund soll damit ausgeschlossen werden.

 

Ausbildung von Diensthunden

Die Ausbildung von dienstlich geführten Hunden bei Behörden wie Polizei, Zoll oder Bundeswehr unterliegt speziellen Anforderungen und wird intern in eigenen Trainingseinheiten und unter Anleitung eigener Ausbilder durchgeführt. Die Ausbildungsdauer beträgt durchschnittlich zwischen 6 und 18 Monate.

So beinhaltet die Ausbildung zum Polizeihund unter anderem das Aufspüren von Gegenständen, das Verfolgen einer Fährte, die Suche nach Personen ebenso wie das Verfolgen und Stellen eines Figuranten (Täters) und das Abwehren von Angriffen auf den Hundeführer. Hierbei wird allerdings die Zivilschärfe auch außerhalb der Trainingssituation und unabhängig von der Schutzkleidung des Figuranten eingeübt.

Auch Diensthunde bei der Bundeswehr werden in der Regel für unterschiedliche Einsatzbereiche ausgebildet, um sowohl Spür- wie auch Schutzaufgaben zu übernehmen. Ähnlich vielseitig müssen Zollhunde arbeiten, daher ist hier die Ausbildung der Tiere ebenfalls breit aufgestellt. Im Rahmen einer Diensthundeprüfung werden die unterschiedlichen Disziplinen wie Gehorsam, Unterordnung, Schutz- und Spürleistungen des Hund-Mensch-Gespanns beurteilt. Solche Prüfungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung kann je nach besonderer Eignung des Hundes eine Spezialisierung erfolgen, etwa zum Rauschgift- oder Sprengstoff-Spürhund. Im militärischen Bereich werden Hunde zum Aufspüren von Kampfmitteln und Minen eingesetzt. Auch der Geruchsspuren-Vergleich durch spezialisierte Diensthunde kann zur Überführung von Straftätern beitragen – als beweiskräftig anerkannt gilt eine Überprüfung mit drei unterschiedlichen Spürhunden, die unabhängig zum selben Ergebnis kommen. 

Allen Diensthunde-Gespannen gemein ist, dass Hundeführer und Hund auch außerhalb des Dienstes eine Einheit bilden und der Hund somit im Privathaushalt seines Hundeführers lebt. Selbst nach Ende des aktiven Dienstes, der durchaus über das zehnte Lebensjahr des Hundes hinaus dauern kann, genießt der Hund sein Rentnerdasein in der gewohnten Umgebung innerhalb der Familie.

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Anforderungen an den Hund

Eine Schutzhund Ausbildung zum Gebrauchshund ist zwar grundsätzlich unabhängig von der Rasse des Hundes, viele Rassehunde-Verbände führen die Prüfungen allerdings intern durch. Besonders häufig kommen folgende Hunderassen im Gebrauchshundesport zum Einsatz:

– Deutscher Schäferhund
– Belgischer Schäferhund (Malinois)
– Dobermann
– Rottweiler
– Riesenschnauzer
– Airedale Terrier

Vor allem eine große Bewegungsfreude, gute Gesundheit und überdurchschnittliche Lernbereitschaft, gepaart mit Wesensfestigkeit und einer guten Unterordnung sollte ein Hund für diesen Sport mitbringen. Eine Teilnahme an der Gebrauchshundeprüfung setzt laut IPO die zuvor erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung voraus. Das Mindestalter für diese Prüfung beträgt 12 Monate, für die Gebrauchshundeprüfung in Stufe 1 18 Monate, in Stufe 3 sogar 20 Monate.

Eine Ausbildung zum Diensthund startet frühestens mit 12 Monaten, allerdings leben und arbeiten Hund und Hundeführer oft bereits ab dem Welpenalter zusammen, um eine möglichst enge Bindung zu erreichen. Diese ist wichtig für das Vertrauensverhältnis zwischen Hund und Mensch und hilft dabei, Stress im Einsatz zu minimieren bzw. schneller abzubauen. Neben den oben genannten Hunderassen kommen als Diensthunde auch solche zum Einsatz, die sich durch besonders gute Geruchsleistungen auszeichnen, etwa Labrador Retriever oder andere Jagdhunde, die vor allem zum Aufspüren von Sprengstoff, Rauschgift oder anderen Gegenständen ausgebildet werden.

 

Anforderungen an den Hundeführer

Im Gebrauchshundesport werden keine speziellen Anforderungen an den Hundeführer gestellt. Allerdings ist ein hoher zeitlicher Einsatz für das erfolgreiche Training unabdingbar, und auch die körperliche Fitness sollte dem großen Bewegungspensum angemessen sein. Ein hohes Maß an kynologischen Kenntnissen erleichtert es, das Lernverhalten des Hundes zu verstehen und das  Training individuell anzupassen.

Im Diensthundewesen werden ausschließlich Personen als Hundeführer eingesetzt, die zuvor die jeweilige Grundausbildung bei Polizei, Zoll oder Bundeswehr absolviert haben. Als Sonderform gilt der Einsatz von Hunden im zivilen Personen- und Objektschutz, etwa bei privaten Wachdiensten. Da auch hier eine Ausbildung der Hunde auf eine sogenannte Zivilschärfe ähnlich wie im Diensthundewesen vorausgesetzt wird, werden an die Hundeführer je nach Bundesland unterschiedlich strenge gesetzliche Auflagen gestellt.

 

Anforderungen an den Ausbilder bei der Schutzhund Ausbildung

Die Schutzhund Ausbildung und ihren Hundeführern erfordert vom Ausbilder ein hohes Maß an Sachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein. So muss er die individuelle Belastbarkeit eines jeden Hundes abschätzen können, um eine Überforderung zu vermeiden. Erweist sich ein Hund als nicht geeignet für die speziellen Anforderungen des Gebrauchshundesports oder des Diensthundewesens, muss der Ausbilder dieses erkennen und dem Hundeführer gegenüber auch verdeutlichen – vor allem im Sportbereich können ansonsten die Ambitionen des Hundehalters schnell zu tierschutzrelevanten Konflikten führen.

Gewerbliche Hunde-Ausbilder müssen über eine Genehmigung nach §11 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutz-Gesetzes verfügen. Diese setzt umfassende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Hunden und eine persönliche Eignung voraus. Im Diensthundewesen unterliegt die Ausbildung zum Ausbilder zudem eigenen Vorgaben und Prüfungen.

 

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