Bremen zählt zu den hundereichsten Bundesländern Deutschlands. Gleichzeitig kam es in den letzten Jahren zu zahlreichen Beißvorfällen, was die Diskussion um mehr Sicherheit im öffentlichen Raum befeuerte. Vor diesem Hintergrund hat der Bremer Senat beschlossen, einen Hundeführerschein einzuführen.
Ziel ist es, gefährliche Situationen zu verhindern und gleichzeitig eine artgerechte, verantwortungsvolle Hundehaltung sicherzustellen. Durch die Sachkundeprüfung sollen künftige Hundehalter nachweisen, dass sie im Umgang mit ihrem Tier geschult sind und ihre Pflichten kennen.

Gesetzliche Grundlagen in Bremen
Rechtsgrundlage ist das überarbeitete Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Es schreibt unter anderem eine Sachkundeprüfung für alle neuen Hundehalter vor. Gleichzeitig werden auch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung im Land Bremen eingeführt.
Für welche Hunde ist der Nachweis verpflichtend?
Der Sachkundenachweis ist für alle Hunde verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 in Bremen oder Bremerhaven neu angeschafft werden. Dabei ist es unerheblich, welche Rasse oder Größe der Hund hat – die Pflicht gilt für jeden Hund und jede Halterin bzw. jeden Halter. Bereits gehaltene Hunde vor diesem Stichtag sind von der Pflicht ausgenommen, mit Ausnahme sogenannter gefährlicher Hunde.
Wer muss den Sachkundenachweis erbringen und wann?
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Theorieprüfung muss zwingend vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden. Die praktische Prüfung erfolgt innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme des Hundes.
Personen, die in den letzten fünf Jahren bereits mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten und die Theorieprüfung bereits bestanden haben, müssen diese nicht erneut absolvieren – sie müssen lediglich den Praxisteil erneut bestehen.
Wer darf die Prüfung abnehmen?
Die Prüfungen dürfen ausschließlich von anerkannten Personen oder Stellen abgenommen werden, die eine offizielle Zulassung der zuständigen Bremer Behörde besitzen. Dazu zählen in der Regel qualifizierte Hundetrainer, Tierärzte oder anerkannte Hundeschulen.
Der in Bremen erworbene Sachkundenachweis ist bundesweit gültig. Ebenso werden gleichwertige Nachweise aus anderen Bundesländern anerkannt.
Inhalte und Ablauf der Sachkundeprüfung
Der Hundeführerschein in Bremen besteht aus zwei Teilen:
- Theorieprüfung: Diese umfasst einen Multiple-Choice-Test mit Fragen zu Hundehaltung, Tierschutz, Sozialverhalten, Gefahrensituationen, Erziehungsmethoden und rechtlichen Grundlagen.
- Praxisprüfung: Hier soll die Hundehalterin oder der Hundehalter zeigen, dass sie oder er das Tier sicher führen und kontrollieren kann. Geprüft wird unter realistischen Alltagsbedingungen wie Begegnungen mit Menschen, Tieren oder Verkehr.
Beide Teile müssen bestanden werden. Für den praktischen Teil ist in der Regel der eigene Hund erforderlich.
Kosten und Gültigkeit des Nachweises
Die Kosten für die Prüfungen werden von den jeweiligen Prüfern festgelegt. Erfahrungsgemäß sollte man mit etwa 100 Euro pro Prüfungsteil rechnen. Vorbereitungskurse sind optional, können aber zusätzliche Kosten verursachen.
Ein bestandener Sachkundenachweis gilt unbefristet für die jeweilige Person. Der theoretische Teil muss in der Regel nur einmal bestanden werden; die Praxisprüfung muss für jeden neu angeschafften Hund erneut abgelegt werden.
Folgen bei Nichtvorlage des Nachweises
Wer ohne gültigen Nachweis einen Hund hält, handelt ordnungswidrig. Es drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Zudem dürfen Tierheime, Züchter oder Händler ab Juli 2026 nur noch Hunde an Personen abgeben, die den theoretischen Nachweis vorlegen können.
Geltende Ausnahmen
Von der Pflicht zur Sachkundeprüfung ausgenommen sind:
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Tierpflegerinnen und Tierpfleger mit Fachrichtung Tierheim
- Tiermedizinische Fachangestellte
- Jagdhundführer mit erfolgreicher Brauchbarkeitsprüfung
- Personen mit gleichwertiger anerkannter Sachkunde
- Halter mit Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
- Diensthundeführer und Rettungshundeteams
- Halter von anerkannten Assistenzhunden
Ebenso gilt eine Übergangsregelung für bereits bestehende Hundehaltungen vor dem Stichtag – mit Ausnahme gefährlicher Hunde.
Besonderheiten in Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern
Mit der Einführung des Hundeführerscheins für alle neuen Hundehalter orientiert sich Bremen stark am niedersächsischen Modell. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, wo nur Halter gefährlicher Hunde oder großer Hunde einen Nachweis benötigen, setzt Bremen auf eine präventive Schulungspflicht für alle.
Die Regelung unterscheidet sich damit deutlich von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Berlin, wo meist nur bei Auffälligkeiten oder bestimmten Hunderassen eine Sachkundeprüfung verlangt wird.
Quellen:
- https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/hundefuehrerschein-senat-beschliesst-neues-gesetz-ueber-das-halten-von-hunden-461573
- https://www.bremer-tierschutzverein.de/meldung/bremer-senat-verabschiedet-neues-hundegesetz-einfuehrung-des-hundefuehrerscheins-ab-2026.html
- https://www.butenunbinnen.de/hunde-fuehrerschein-bremen-106.html
- https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/bremen-fuehrt-einen-hundefuehrerschein-ein-das-muessen-hundehalter-zukuenftig-beachten-93565577.html
- https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/hundefuehrerschein-kuenftig-pflicht-in-bremen-110289588.html