Du lebst in Schleswig-Holstein und fragst dich, ob du einen Hundeführerschein oder Sachkundenachweis benötigst? In diesem Beitrag erklären wir dir, was es mit dem Hundeführerschein in Schleswig-Holstein auf sich hat. Du erfährst, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wann ein Hunde Sachkundenachweis vorgeschrieben ist, welche Hunderassen betroffen sein können und wie Sachkundeprüfung und Wesenstest ablaufen.
Außerdem beleuchten wir anerkannte Prüfstellen, Teilnahmevoraussetzungen, Unterschiede zu anderen Bundesländern sowie weitere Pflichten für dich als Hundehalter. Am Ende geben wir dir ein Fazit mit einer Empfehlung, wie du dich mit unserem Online-Testtrainer optimal vorbereiten kannst.

Gesetzliche Grundlagen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt das Hundegesetz in der Fassung von 2016. Die Besonderheit: Es gibt keine Rasseliste mehr. Hunde werden nicht aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern individuell nach Verhalten beurteilt. Zeigt ein Hund auffälliges oder aggressives Verhalten – etwa durch Beißvorfälle oder unkontrolliertes Hetzen – kann er von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden. In diesem Fall gelten besondere Halterpflichten und es ist eine behördliche Erlaubnis für die Haltung erforderlich.
Wann ist ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis vorgeschrieben?
Ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis ist in Schleswig-Holstein nicht generell vorgeschrieben. Für normale, unauffällige Hunde ist die Sachkundeprüfung freiwillig. Pflicht wird sie jedoch, wenn dein Hund als gefährlich eingestuft wurde – etwa nach einem Beißvorfall. In diesem Fall musst du als Halter deine Sachkunde nachweisen, sowohl theoretisch als auch praktisch.
Welche Hunderassen sind betroffen?
Da Schleswig-Holstein keine Rasseliste mehr führt, gelten die gesetzlichen Anforderungen theoretisch für alle Hunderassen. Dennoch sind typische sogenannte Listenhunde wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier häufiger von Auflagen betroffen, weil sie bei Behörden und der Öffentlichkeit als besonders kraftvoll oder potenziell gefährlich wahrgenommen werden.
Rein rechtlich entscheidend ist aber immer das individuelle Verhalten. Nur wenn ein Hund tatsächlich auffällig geworden ist, wird er eingestuft – unabhängig von seiner Rasse. Die Einfuhr bestimmter Rassen nach Deutschland (z. B. Pitbulls) ist allerdings bundesweit verboten. Die Haltung bereits vorhandener Hunde dieser Rassen ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Ablauf von Sachkundeprüfung und Wesenstest
Wenn du einen gefährlichen Hund hältst oder dir ein solcher zugewiesen wurde, musst du eine Sachkundeprüfung bestehen. Diese besteht aus zwei Teilen:
Theoretische Prüfung
Hierbei geht es um dein Wissen rund um Hundehaltung. Du bekommst einen Multiple-Choice-Test mit etwa 30–35 Fragen. Themen sind unter anderem Kommunikation und Sozialverhalten, Erziehung, Haltung, Gesundheit, Rassenkunde und rechtliche Grundlagen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn du mindestens 80 % der Fragen korrekt beantwortest.
Praktische Prüfung
Im Praxisteil musst du mit deinem Hund zeigen, dass du ihn im Alltag sicher führen kannst. Geprüft wird zum Beispiel das Gehen an lockerer Leine, Grundkommandos (Sitz, Platz, Bleib, Rückruf) sowie Verhalten bei Begegnungen mit anderen Menschen, Hunden oder Ablenkungen. Die Prüfung findet in der Regel im öffentlichen Raum statt, zum Beispiel in Parks oder Innenstädten.
Wesenstest
Wenn dein Hund als gefährlich eingestuft wurde, kann zusätzlich ein Wesenstest erforderlich sein. Dabei wird das Verhalten deines Hundes unter kontrollierten Bedingungen durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft. Zeigt er sich sozialverträglich, kann die Einstufung später unter Umständen wieder aufgehoben werden.
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Anerkannte Stellen und Behörden
Die Prüfungen dürfen nur von anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. In der Regel sind das Hundetrainer mit Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz, Tierärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation oder erfahrene Prüfer von Hundeschulen.
Die zuständige Behörde ist in Schleswig-Holstein meist das örtliche Ordnungsamt oder Veterinäramt. Dort musst du auch die Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund beantragen und Nachweise (Sachkunde, Haftpflicht, Chip, etc.) vorlegen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, gelten folgende Voraussetzungen:
- Du musst mindestens 16 Jahre alt sein (für die Haltererlaubnis eines gefährlichen Hundes oft 18)
- Dein Hund muss mindestens 12 Monate alt sein
- Der Hund muss gechippt und haftpflichtversichert sein
- Es müssen gültige Impfungen vorliegen (insbesondere Tollwut)
Unterschiede zu anderen Bundesländern
Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist Schleswig-Holstein liberal aufgestellt:
In Niedersachsen ist ein Hundeführerschein für alle Ersthundehalter Pflicht. Wer erstmals einen Hund hält, muss Theorie- und Praxisteil bestehen – unabhängig von Rasse oder Verhalten.
In Hamburg gibt es eine allgemeine Leinenpflicht. Wer seinen Hund ableinen möchte, braucht einen Hundeführerschein als Nachweis der Gehorsamkeit. Listenhunde unterliegen besonderen Regeln mit Maulkorb- und Leinenpflicht.
Bayern und Baden-Württemberg führen noch klassische Rasselisten. Bestimmte Hunderassen gelten dort per Gesetz als gefährlich, mit entsprechenden Auflagen.
Schleswig-Holstein hat die Rasseliste abgeschafft und setzt auf individuelles Verhalten. Das bedeutet mehr Verantwortung, aber auch mehr Fairness.
Weitere Pflichten für Hundehalter in Schleswig-Holstein
Auch ohne Hundeführerschein musst du in Schleswig-Holstein einige Pflichten erfüllen:
- Leinenpflicht in bestimmten Bereichen wie Fußgängerzonen, Märkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln
- Maulkorbpflicht nur bei behördlich eingestuften gefährlichen Hunden oder nach Anordnung
- Kennzeichnungspflicht ab 3 Monaten (Mikrochip)
- Registrierung bei der Gemeinde zur Hundesteuer
- Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung
- Kotbeseitigung im öffentlichen Raum
Fazit: So bereitest du dich optimal auf den Hundeführerschein Schleswig-Holstein vor
In Schleswig-Holstein ist der Hundeführerschein nicht für jeden verpflichtend – aber er wird notwendig, wenn dein Hund auffällig wird oder als gefährlich gilt. Auch freiwillig lohnt sich die Prüfung: Du zeigst Verantwortung, kannst in manchen Gemeinden Steuervergünstigungen bekommen und erhältst die Möglichkeit, dich intensiver mit deinem Hund zu beschäftigen.
Damit du die theoretische Prüfung sicher bestehst, empfehlen wir dir unseren Hundesachkunde Online-Testtrainer. Damit kannst du die typischen Prüfungsfragen üben, dein Wissen testen und gezielt Lücken schließen – bequem von zu Hause aus. Kombiniert mit einer Hundeschule für die praktische Vorbereitung bist du bestens gerüstet für eine erfolgreiche Prüfung.