Wenn du in Baden-Württemberg einen Hund halten willst, solltest du dich mit dem Thema Sachkundenachweis beschäftigen.
Für die meisten Hundehalter ist er aktuell noch freiwillig – bei sogenannten Listenhunden oder auffälligem Verhalten deines Hundes ist er jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Beitrag erfährst du, für wen der Sachkundenachweis Pflicht ist, wie die theoretische Prüfung abläuft, welche Hunderassen betroffen sind, welche Unterschiede es zu anderen Bundesländern gibt und wie du dich ideal vorbereitest.

Gesetzliche Grundlagen
Der Sachkundenachweis für Hunde in Baden-Württemberg basiert auf der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde. Dort wird geregelt, welche Hunderassen als gefährlich gelten und unter welchen Voraussetzungen du diese halten darfst.
Wann ist der Sachkundenachweis verpflichtend?
Verpflichtend ist der Sachkundenachweis Hund in Baden-Württemberg:
- Wenn du einen Hund einer als gefährlich geltenden Rasse (z. B. Pitbull, AmStaff, Bullterrier) halten möchtest
- Wenn dein Hund durch Beißvorfälle oder aggressives Verhalten auffällig geworden ist
- Wenn künftig – wie geplant – eine Sachkundepflicht für alle neuen Hundehalter eingeführt wird
Derzeit ist er also vor allem für Halter sogenannter Listenhunde Pflicht. Für alle anderen ist er freiwillig, aber empfehlenswert.
Betroffene Hunderassen
Drei Hunderassen gelten in Baden-Württemberg per Gesetz als gefährlich:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Weitere Rassen wie Dogo Argentino, Rottweiler oder Tosa Inu gelten als potenziell gefährlich. Sie können nach einem Wesenstest ebenfalls als gefährlich eingestuft werden – und dann gelten dieselben Pflichten, inklusive Sachkundenachweis.
Auch Kreuzungen mit diesen Rassen sind betroffen. Bei auffälligem Verhalten kann jeder Hund – unabhängig von der Rasse – durch behördliche Entscheidung als gefährlich eingestuft werden.
Inhalte und Ablauf der theoretischen Prüfung
Die theoretische Sachkundeprüfung prüft dein Wissen als Hundehalter. Inhalte sind unter anderem:
- Hundeverhalten und Kommunikation
- Lernverhalten, Erziehung, Sozialisation
- Gesundheit, Pflege, Ernährung
- Rechtliche Vorschriften zur Hundehaltung
Du bekommst einen Multiple-Choice-Test mit etwa 30–35 Fragen. In der Regel musst du mindestens 70–80 % der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Der Test dauert meist rund 45 bis 60 Minuten. Wenn du bestehst, erhältst du eine Bescheinigung – diese ist Voraussetzung für die praktische Prüfung oder die Genehmigung zur Hundehaltung.
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Wer nimmt die Prüfung ab?
Die Prüfung wird von anerkannten Stellen abgenommen – etwa durch zertifizierte Hundetrainer, Tierärzte oder die örtliche Behörde. Erkundige dich bei deinem Ordnungs- oder Veterinäramt, welche Prüfstellen es in deiner Region gibt.
Voraussetzungen zur Teilnahme
- Mindestalter: 16 Jahre
- Der Hund sollte mindestens 12 Monate alt sein (für die Praxis)
- Dein Hund muss gechippt und haftpflichtversichert sein
- Gültige Impfungen (insbesondere Tollwut) müssen vorliegen
Beispielprüfungsfragen mit Lösungen
Was bedeutet Schwanzwedeln beim Hund?
Nicht immer Freude – es kann auch Unsicherheit oder Erregung zeigen.
Wie reagierst du bei plötzlicher Aggression deines Hundes?
Lass ihn tierärztlich untersuchen – Schmerzen könnten der Auslöser sein.
Dein Hund läuft frei – ein Jogger kommt entgegen. Was tust du?
Rückruf und anleinen – aus Rücksicht und zur Sicherheit.
Welche drei Rassen gelten in Baden-Württemberg als Kampfhunde?
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier.
Musst du Hundekot auf Gehwegen entfernen?
Ja – das gehört zur Halterpflicht im öffentlichen Raum.
Unterschiede zu anderen Bundesländern
In Niedersachsen ist der Hundeführerschein für alle neuen Hundehalter Pflicht – inklusive Theorie- und Praxisprüfung. In Berlin ist er für gefährliche Hunde verpflichtend, für andere freiwillig mit Vorteilen (z. B. Leinenbefreiung). In Brandenburg gibt es Rasselisten mit strengeren Regeln für bestimmte Hunderassen.
Baden-Württemberg plant eine ähnliche Regelung wie in Niedersachsen, hat sie aber noch nicht umgesetzt. Aktuell betrifft der Sachkundenachweis vor allem Halter gefährlicher Hunde.
Weitere Halterpflichten in Baden-Württemberg
- Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde (Hundesteuer)
- Keine bundesweite Registrierungspflicht – aber Chippen ist für Listenhunde vorgeschrieben
- Leinenpflicht je nach Gemeinde (z. B. in Fußgängerzonen, Parks)
- Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde in der Öffentlichkeit
- Pflicht zur Kotbeseitigung
- Haftpflichtversicherung: verpflichtend für gefährliche Hunde, für alle anderen dringend empfohlen
Fazit – So bereitest du dich optimal vor
Der Sachkundenachweis ist für viele Halter in Baden-Württemberg aktuell noch freiwillig, aber er kann bald zur Pflicht werden. Wer einen Listenhund hält oder dessen Hund auffällig geworden ist, muss die Prüfung ablegen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung lohnt sich die Vorbereitung: Du lernst viel über Hunde, beugst Problemen vor und trittst als verantwortungsbewusster Halter auf.
Zur Vorbereitung empfehlen wir dir einen Online-Testtrainer. Dort kannst du typische Prüfungsfragen durchspielen und dein Wissen festigen – bequem und flexibel von zu Hause aus.
Quellen
- Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (BW)
- Innenministerium Baden-Württemberg – Informationen zur Haltung von Listenhunden
- Landesregierung BW – Ankündigung zur Einführung eines allgemeinen Sachkundenachweises
- Fressnapf Magazin – Überblick zu Sachkundenachweis und Hundeführerschein nach Bundesländern
- Hundehaftpflichtvergleich.de – Pflichten für Hundehalter
- Ordnungsämter und Veterinärämter in Baden-Württemberg – lokale Anforderungen und Prüfstellen