In Sachsen gelten klare gesetzliche Vorgaben zur Haltung bestimmter Hunderassen. Wenn du einen sogenannten Listenhund halten möchtest oder dein Hund durch auffälliges Verhalten aufgefallen ist, brauchst du einen behördlich anerkannten Hunde Sachkundenachweis. In diesem Beitrag erfährst du, wann dieser Nachweis Pflicht ist, welche Rassen betroffen sind, wie die theoretische Prüfung abläuft, was dich in der Praxis erwartet und welche Pflichten sonst noch für dich als Hundehalter gelten. Außerdem bekommst du typische Prüfungsfragen zur Vorbereitung.

Gesetzliche Grundlagen in Sachsen
Die Haltung gefährlicher Hunde ist im sächsischen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geregelt. Es unterscheidet zwischen bestimmten Rassen, die grundsätzlich als gefährlich gelten, und Hunden, die individuell durch ihr Verhalten auffällig wurden. Für beide Gruppen gelten besondere Anforderungen: Dazu gehört unter anderem eine behördliche Erlaubnis sowie der Nachweis, dass du als Halter sachkundig bist.
Wann ist der Sachkundenachweis Pflicht?
Ein Hunde Sachkundenachweis ist verpflichtend, wenn du:
- einen Hund einer als gefährlich eingestuften Rasse halten möchtest
- einen Hund besitzt, der aufgrund eines Vorfalls (z. B. Beißattacke) von der Behörde als gefährlich eingestuft wurde
Ohne diesen Nachweis bekommst du keine Halterlaubnis. Für alle anderen Hunde besteht aktuell keine generelle Pflicht. Dennoch kann ein freiwilliger Hundeführerschein sinnvoll sein – etwa als Qualifikationsnachweis oder zur Vorbereitung auf zukünftige Regeländerungen.
Welche Rassen sind betroffen?
In Sachsen gelten drei Hunderassen als grundsätzlich gefährlich:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunderassen sind betroffen. Darüber hinaus kann jeder Hund – unabhängig von seiner Rasse – als gefährlich eingestuft werden, wenn er z. B. durch aggressives Verhalten, Bissvorfälle oder unkontrollierbares Verhalten auffällt.
Inhalte und Ablauf der theoretischen Prüfung
Die theoretische Sachkundeprüfung überprüft, ob du als Halter über ausreichendes Wissen verfügst, um einen gefährlichen Hund sicher und verantwortungsvoll zu führen. Die Prüfung wird meist mündlich von einem amtlichen Prüfungsausschuss durchgeführt. In manchen Kommunen kann sie auch schriftlich erfolgen.
Themenbereiche:
- Sozialverhalten und Kommunikation des Hundes
- Erziehung, Ausbildung und Alltagssituationen
- Haltung, Pflege, Gesundheit, Ernährung
- Rechtliche Grundlagen zur Hundehaltung in Sachsen
- Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden
Die Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Bei Bestehen erhältst du eine Bescheinigung und darfst zur praktischen Prüfung antreten. Die Bescheinigung ist in der Regel mehrere Jahre gültig.
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Wer nimmt die Prüfung ab?
Die Prüfung wird durch das zuständige Ordnungsamt oder Veterinäramt organisiert und von einem Prüfungsausschuss abgenommen. Dieser besteht meist aus dem Amtsveterinär und sachkundigen Personen wie Hundetrainern oder Polizeihundeführern.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung (für gefährliche Hunde Pflicht)
- Angaben zur Haltung (z. B. Größe des Grundstücks, Sicherheitsvorkehrungen)
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung musst du zeigen, dass du mit einem Hund sicher umgehen kannst. Dazu gehören unter anderem:
- Anleinen und sicheres Führen
- Gehorsam in Alltagssituationen (Sitz, Platz, Rückruf)
- Kontrolle in der Nähe von Menschen, anderen Hunden und Verkehr
- Ruhiges und souveränes Verhalten des Halters
Wenn du deinen Listenhund noch nicht halten darfst, wird dir in der Regel ein Prüfhund zur Verfügung gestellt. Die Prüfung findet meist auf einem Hundeplatz oder im öffentlichen Raum statt.
Beispielprüfungsfragen mit Lösungen
Welche Rassen gelten in Sachsen als gefährlich?
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier (inkl. Kreuzungen)
Was bedeutet Schwanzwedeln beim Hund?
Es kann Freude, aber auch Nervosität oder Unsicherheit bedeuten – Kontext und Körpersprache beachten.
Wie belohnst du deinen Hund richtig?
Direkt nach gewünschtem Verhalten, idealerweise innerhalb von 1–2 Sekunden.
Wann besteht Leinen- und Maulkorbpflicht in Sachsen?
Für alle gefährlich eingestuften Hunde im öffentlichen Raum, ohne Ausnahme.
Wie verhältst du dich bei einem Beißvorfall mit deinem Hund?
Sofortige Meldung beim Ordnungsamt; ggf. muss dein Hund tierärztlich untersucht und bewertet werden.
Unterschiede zu anderen Bundesländern
In Sachsen gilt die Sachkundenachweispflicht nur für Halter gefährlicher Hunde. In Niedersachsen hingegen ist der Hundeführerschein für alle neuen Hundehalter verpflichtend – unabhängig von Rasse oder Verhalten. In Berlin gibt es ebenfalls eine Listenhundregelung, dazu aber auch Sachkundenachweis-Pflichten für große Hunde, wenn man sie ohne Leine führen möchte. Andere Länder wie Hamburg setzen auf freiwillige Prüfungen mit steuerlichen oder rechtlichen Vorteilen.
Sachsen ist im Vergleich eher restriktiv bei Listenhunden, aber liberal im Umgang mit anderen Hunden. Wer aus einem anderen Bundesland zuzieht, sollte seinen bereits abgelegten Sachkundenachweis mitbringen – dieser kann in Sachsen anerkannt werden, wenn er gleichwertig ist.
Weitere Halterpflichten in Sachsen
Auch ohne Sachkundenachweis gibt es wichtige Pflichten für alle Hundehalter:
- Hund anmelden: Hundesteueranmeldung bei der Gemeinde ist verpflichtend
- Leinenpflicht: Besteht in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen und örtlich je nach Satzung
- Maulkorbpflicht: Für gefährliche Hunde außerhalb des Grundstücks
- Haftpflichtversicherung: Für gefährliche Hunde Pflicht, für alle anderen empfohlen
- Hundekot entsorgen: Beseitigung im öffentlichen Raum ist gesetzlich vorgeschrieben
- Kennzeichnung: Mikrochip ist für Listenhunde oft Voraussetzung zur Identifikation
Fazit: So bereitest du dich gut vor
Wenn du in Sachsen einen Listenhund halten möchtest, führt am Sachkundenachweis kein Weg vorbei. Auch bei auffälligem Verhalten deines Hundes kann er zur Pflicht werden. Bereite dich daher frühzeitig vor – am besten mit:
- einem Vorbereitungskurs in einer Hundeschule
- einem Online-Testtrainer zum Üben der typischen Prüfungsfragen
- Gesprächen mit erfahrenen Hundehaltern oder Trainern
So beweist du Verantwortung und gehst gut vorbereitet in die Prüfung – zum Wohl deines Hundes und deiner Mitmenschen.
Quellen
- Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in Sachsen
- Durchführungsverordnung zur GefHundG
- Hundefuehrerschein.net – Informationen zum Sachkundenachweis Sachsen
- Fressnapf Magazin – Sachkundenachweis im Bundesvergleich
- Ordnungsämter in Sachsen – Hinweise zur Haltererlaubnis
- Wamiz.de – Übersicht zur Rasseliste und Haltungsauflagen in Sachsen