Wenn du in Sachsen-Anhalt einen sogenannten Listenhund halten möchtest oder dein Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, kommst du um den Sachkundenachweis nicht herum. Auch wenn du keinen gefährlichen Hund hältst, lohnt es sich, die Pflichten und Prüfungsinhalte zu kennen. In diesem Beitrag erfährst du, wann der Sachkundenachweis verpflichtend ist, welche Hunderassen betroffen sind, wie die theoretische Prüfung abläuft, welche Pflichten du als Hundehalter erfüllen musst – und wie du dich optimal vorbereitest.

Gesetzliche Grundlage in Sachsen-Anhalt
Die Haltung von Hunden wird im Hundegesetz Sachsen-Anhalt geregelt. Es legt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, wie diese zu halten sind und welche Anforderungen an die Halter gestellt werden. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Kennzeichnung mittels Mikrochip, die Meldung im zentralen Hunderegister und – für bestimmte Hunde – das Bestehen einer Sachkundeprüfung.
Wann ist der Sachkundenachweis verpflichtend?
In Sachsen-Anhalt ist der Sachkundenachweis verpflichtend für alle Personen, die einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchten. Dazu zählen:
- Hunde bestimmter Rassen (Listenhunde)
- Hunde, die durch Beißvorfälle oder aggressives Verhalten auffällig geworden sind
Nur wenn du diese Sachkunde erfolgreich nachgewiesen hast, erhältst du die behördliche Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes. Für alle anderen Hunde ist der Sachkundenachweis aktuell freiwillig, kann aber als Zeichen verantwortungsvoller Haltung hilfreich sein – etwa im Umgang mit Behörden oder Nachbarn.
Welche Rassen gelten in Sachsen-Anhalt als gefährlich?
In Sachsen-Anhalt gelten folgende Hunderassen laut Gesetz als gefährlich:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich. Das bedeutet: Auch wenn dein Hund „nur“ ein Mischling mit Anteilen einer dieser Rassen ist, kann das Gesetz Anwendung finden. Für diese Hunde gelten besondere Vorschriften: Du benötigst eine behördliche Erlaubnis zur Haltung und musst unter anderem einen Sachkundenachweis und einen bestandenen Wesenstest vorlegen.
Inhalte und Ablauf der theoretischen Prüfung
Bevor du einen als gefährlich eingestuften Hund halten darfst, musst du eine theoretische Prüfung ablegen, in der du dein Wissen über Hundehaltung nachweist. Die Prüfung umfasst etwa 30 bis 35 Fragen im Multiple-Choice-Format. Die Themenbereiche sind breit gefächert und beinhalten unter anderem:
- Sozialverhalten und Körpersprache des Hundes
- Erziehung, Ausbildung und Alltagsverhalten
- Haltung, Pflege, Hygiene und Gesundheit
- Ernährung und Fortpflanzung
- Rechtliche Grundlagen (Hundegesetz, Leinenpflicht etc.)
- Gefahrenvermeidung und sicherer Umgang
Du musst mindestens 80 % der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Die Prüfung findet schriftlich oder mündlich statt – meist organisiert durch das Landesverwaltungsamt oder beauftragte Stellen. Bei Bestehen bekommst du eine Bescheinigung, die du für den weiteren Antragsprozess zur Haltung vorlegen musst.
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Praktische Prüfung
Nach der Theorie folgt die praktische Prüfung. Du musst zeigen, dass du einen Hund im Alltag sicher und verantwortungsvoll führen kannst. Typische Prüfungssituationen:
- Begegnungen mit anderen Menschen und Hunden
- Abrufbarkeit des Hundes
- Leinenführigkeit
- Reaktion auf Geräusche oder Ablenkungen
- Grundgehorsam (Sitz, Platz, Bleib)
Diese Prüfung wird von einem anerkannten Prüfer oder einer sachverständigen Hundeschule abgenommen. Ziel ist es zu zeigen, dass von deinem Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht und du ihn sicher führen kannst.
Wer nimmt die Prüfungen ab?
Die theoretische Prüfung wird direkt vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt oder einer von ihr bestimmten Stelle abgenommen. Die praktische Prüfung erfolgt in der Regel bei anerkannten Hundeschulen oder durch geprüfte Sachverständige.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst du:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
- eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachweisen
- den Hund kennzeichnen lassen (Mikrochip)
- eine tierschutzgerechte Haltung nachweisen
Diese Unterlagen musst du in der Regel beim Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung einreichen.
Beispiel-Prüfungsfragen mit Lösungen
Hier findest du einige typische Fragen aus der theoretischen Prüfung:
Welche Rassen gelten in Sachsen-Anhalt als gefährlich?
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
Was bedeutet es, wenn ein Hund mit dem Schwanz wedelt?
Es kann sowohl Freude als auch Unsicherheit oder Erregung bedeuten – man muss auf die gesamte Körpersprache achten.
Wie belohnst du einen Hund richtig?
Unmittelbar nach der gewünschten Handlung, am besten innerhalb von 1–2 Sekunden.
Wann gilt Maulkorb- und Leinenpflicht?
Für alle als gefährlich eingestuften Hunde im öffentlichen Raum.
Bis wann muss ein Hund gechippt sein?
Spätestens bis zum 6. Lebensmonat.
Unterschiede zu anderen Bundesländern
Sachsen-Anhalt verlangt den Sachkundenachweis nur bei bestimmten Hunden. In Niedersachsen hingegen muss jeder neue Hundehalter einen Hundeführerschein machen – unabhängig von Rasse oder Verhalten. In Berlin gibt es zusätzliche Anforderungen an große Hunde, wenn sie ohne Leine laufen sollen. Sachsen-Anhalt liegt damit im Mittelfeld: gezielte Pflichten bei bestimmten Hunden, aber keine flächendeckende Regelung.
Weitere Pflichten für Hundehalter in Sachsen-Anhalt
Auch ohne Sachkundenachweis gelten folgende Pflichten:
- Hundesteuer: Jeder Hund muss bei der Gemeinde angemeldet und versteuert werden.
- Kennzeichnung: Hunde müssen spätestens ab dem 6. Lebensmonat mit einem Mikrochip versehen sein.
- Hunderegister: Alle Hunde sind im zentralen Register Sachsen-Anhalt zu melden.
- Haftpflichtversicherung: Für gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben – für alle anderen empfohlen.
- Leinenpflicht: Gilt lokal unterschiedlich – oft in Innenstädten, auf Märkten, in Parks.
- Maulkorbpflicht: Für gefährliche Hunde verpflichtend – je nach Einzelfall auch für andere.
- Aufsichtspflicht: Du musst jederzeit sicherstellen, dass dein Hund keine Gefahr darstellt.
Fazit – So bereitest du dich optimal vor
Wenn du in Sachsen-Anhalt einen Listenhund halten möchtest, führt kein Weg am Sachkundenachweis vorbei. Doch auch ohne Verpflichtung ist es sinnvoll, sich mit den Themen rund um Hundeverhalten, Erziehung und rechtliche Pflichten auseinanderzusetzen.
Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung empfehlen wir:
- den offiziellen Fragenkatalog durchzuarbeiten
- einen Online-Testtrainer zu nutzen
- ggf. einen Kurs bei einer Hundeschule zu besuchen
Mit etwas Vorbereitung ist die Prüfung gut machbar – und du gehst als informierter, verantwortungsbewusster Halter daraus hervor.
Quellen
- Hundegesetz Sachsen-Anhalt
- Durchführungsverordnung zum Sachkundenachweis
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Informationen zur Prüfung
- Hundefuehrerschein.net – Sachkundenachweis Sachsen-Anhalt
- Fressnapf Magazin – Sachkundenachweis im Bundesvergleich
- Ordnungsämter Sachsen-Anhalt – Halteerlaubnis, Registrierung und Pflichten